BGH-Entscheid setzt Maßstab im Wohnmobil-Abgasskandal

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Im Rahmen eines Verfahrens der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer hat das Landgericht Halle den Fiat-Chrysler-Mutterkonzern Stellantis Europe S.p.A. dazu verurteilt, 15 Prozent Schadensersatz zu leisten. Das betroffene Fahrzeug ist ein Wohnmobil von Dethleffs, das mit einem Fiat Ducato Multijet 2,3 der Abgasnorm Euro 6 ausgestattet ist. Das Urteil unterstreicht die Bedeutung der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Europäischen Gerichtshofs in Bezug auf unzulässige Abschalteinrichtungen in Fahrzeugen. Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer empfiehlt Dieselfahrern, insbesondere Wohnmobil-Besitzern, eine kostenlose anwaltliche Beratung im Online-Check, um ihre Ansprüche zu prüfen und möglichen Schadensersatz geltend zu machen.

Wohnmobile besonders betroffen im Fiat-Abgasskandal laut Staatsanwaltschaft

Im Fiat-Abgasskandal, der seit Sommer 2020 von der Staatsanwaltschaft Frankfurt untersucht wird, sind insbesondere Wohnmobile betroffen. Der Fiat Ducato wird von den meisten Herstellern als Basisfahrzeug für Wohnmobile verwendet. Laut Angaben der Staatsanwaltschaft wurden im Jahr 2020 etwa 200.000 betroffene Freizeitfahrzeuge registriert. Dem Fiat-Diesel Multijet wird vorgeworfen, unzulässige Abschalteinrichtungen zu besitzen, die die gesetzlichen Abgasgrenzwerte nur auf dem Prüfstand einhalten und nicht im normalen Straßenverkehr.

Gerichtsurteil: Wohnmobilkäufer haben Anspruch auf Schadensersatz

Das Landgericht Halle hat den Fiat-Chrysler-Mutterkonzern Stellantis Europe aufgrund fahrlässigen Handelns im Diesel-Abgasskandal zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt. Das Gericht folgte dabei der neuen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Der Schadensersatz wurde auf 15 Prozent des Netto-Kaufpreises des Wohnmobils festgelegt. Obwohl das Gericht kein vorsätzliches und sittenwidriges Handeln seitens Stellantis feststellte, wurde die Verwendung einer Timerfunktion als unzulässig erachtet.

Landgericht Halle: Urteil stärkt Position von Verbrauchern gegen Fiat

Das Urteil des Landgerichts Halle bestätigt die grundlegende Linie der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Europäischen Gerichtshofs im Abgasskandal. Das Inverkehrbringen von Fahrzeugen mit unzulässigen Abschalteinrichtungen wird als fahrlässiges Handeln angesehen. Die Entscheidungen stärken die Position der Verbraucher und es ist bemerkenswert, dass ein deutsches Gericht einen italienischen Hersteller zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt hat.

BGH äußert sich zum Abgasskandal bei Wohnmobilen

Im Abgasskandal bei Wohnmobilen hat der Bundesgerichtshof erstmals seine Position dargelegt. Der BGH sieht fahrlässiges Handeln als mögliche Ursache für einen Differenzschaden nach deutschem Sachrecht an. Eine entscheidende Frage ist, ob in den Wohnmobilen eine Abschalteinrichtung verwendet wird oder nicht. Der BGH betont, dass die Regeln zum Schadensersatz im Diesel-Abgasskandal auch auf Wohnmobile anwendbar sind. Vorsatz und Sittenwidrigkeit wurden in diesem Urteil nicht behandelt, könnten jedoch in anderen Verfahren geklärt werden.

Aktuelle Rechtsprechung bietet gute Erfolgsaussichten für Verbraucher im Dieselskandal

Dank der aktuellen rechtlichen Entwicklungen haben Verbraucher im Diesel-Abgasskandal nun deutlich verbesserte Chancen auf Schadensersatz. Dies gilt auch für den Abgasskandal bei Fiat Chrysler. Um Fahrverbote, Stilllegungen und Wertverluste zu vermeiden, sollten Verbraucher frühzeitig anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen und ihre Ansprüche vor Gericht geltend machen. Eine Individualklage bietet gute Erfolgsaussichten, da die aktuelle Rechtsprechung den Verbrauchern entgegenkommt. Der kostenfreie Online-Check der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer unterstützt Verbraucher dabei, den richtigen Weg aus dem Dieselskandal zu finden.

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