Der aktuell vorliegende Gesetzesentwurf des Bundeskabinetts ändert die Haftungsvorschriften für Elektrokleinstfahrzeuge dahingehend, dass Halter ohne Nachweis eines Verschuldens haften, während Fahrerinnen und Fahrer pauschal als schuldig betrachtet werden. Diese Regelung senkt die Beweislast für Geschädigte erheblich und beschleunigt Schadenregulierungen. Der Automobilclub KS e.V. erläutert anhand der jüngsten Unfallstatistik die Notwendigkeit der Anpassung und fasst die Vorteile für Sicherheit, rechtliche Klarheit und die Akzeptanz von E-Scooter-Angeboten im urbanen Raum konkret zusammen.
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Probleme im urbanen Verkehr: E-Scooter-Unfälle nehmen deutlich 2024 zu
Die Unfallstatistik der Polizei für 2024 weist 11 944 registrierte E-Scooter-Unfälle mit Personenschaden aus, was einer Steigerung um 26,7 Prozent gegenüber 2023 entspricht. Bei diesen Zusammenstößen kamen 27 Menschen ums Leben, und 83,9 Prozent der Betroffenen waren selbst Fahrerinnen und Fahrer. Untersuchte Ursachen sind fehlerhafte Nutzung von Fahrbahn und Radweg, Alkoholeinfluss, überhöhte Geschwindigkeit und Vorfahrtsverstöße. Die Werte zeigen deutlichen Bedarf an Aufklärung, Kontrollen und Infrastrukturverbesserungen.
Debatte um Haftungsausnahme für Elektrokleinstroller gewinnt erneut an Fahrt
Moderne Mikromobile wie E-Scooter bis 20 km/h zählen rechtlich als Elektrokleinstfahrzeuge, weshalb sie von der Gefährdungshaftung für Kfz befreit sind. Geschädigte müssen bei einem Unfall das schuldhafte Fehlverhalten der Fahrerin oder des Fahrers nachweisen, um Versicherungsleistungen zu beanspruchen. 2020 regulierten Versicherungen lediglich 1.150 Drittschäden, bis 2024 stieg diese Zahl auf fast 5.000 Fälle an. Fachkreise kritisieren, dass dies zu hohen Hürden für Betroffene führt. Verbraucherschützer fordern eine Entlastung der Opfer.
Segway- und E-Scooter-Halter unterliegen zukünftig bundesweit strengerer, verschuldensunabhängiger Haftpflichtregelung
Durch den Entwurf vom 18. März werden Halter von E-Scootern sowie selbstbalancierenden Fahrzeugen wie Segways verpflichtet, eine Gefährdungshaftung nach KFZ-Vorbild einzugehen, unabhängig von eigenem Verschulden. Fahrerinnen und Fahrer sind per Gesetz als potenziell schuldhaft einzustufen, was die Beweisanforderung zuungunsten der Geschädigten verändert. Ziel dieser Änderung ist es, Unfallopfern eine einfachere Anspruchsdurchsetzung zu bieten, den Versicherungsmarkt für Kleinstfahrzeuge zu stabilisieren und das Vertrauen in E-Mobilität zu stärken.
Sharing-Anbieter profitieren von neuem Haftungsrahmen und deutlicher optimierter Versicherungspraxis
Die Neufassung der Haftpflichtregelungen für E-Scooter erlaubt Betreibern, ihre Versicherungsmodelle passgenau anzupassen und eine effiziente Bearbeitung von Forderungen im Schadensfall zu gewährleisten. Nutzerinnen und Nutzer profitieren von übersichtlichen Haftungsregeln, die im Unfallereignis klare Vorgaben bieten. Eine konsolidierte Gesetzebene stärkt das Vertrauen in Mikromobilitätsdienste, fördert rücksichtsvolles Fahrverhalten und sorgt dafür, dass Bürgersteige durch ordnungsgemäß abgestellte Scooter dauerhaft zugänglich bleiben. Gleichzeitig profitieren Versicherer, Kommunen und Fahrerinnen durch vereinfachte Abläufe und verringerte Risiken.
Motorisierte Krankenfahrstühle genießen den unveränderten Haftungsausschluss im neuen Entwurf
Indem motorisierte Krankenfahrstühle, Bau- und Landwirtschaftsfahrzeuge sowie andere langsam Fahrer Kraftfahrzeuge weiterhin von der Gefährdungshaftungs-Ausnahme profitieren, wird eine modulare Rechtsarchitektur geschaffen. Diese klare Abgrenzung gegenüber E-Scooter- und Segway-Regeln erlaubt die gezielte Erstellung spezifischer Haftungs- und Versicherungsvorschriften. Kommunen, Betreiber und Nutzer erhalten verlässliche Leitlinien, die technische und betriebliche Anforderungen berücksichtigen. Das Ergebnis ist eine flexibel skalierbare Regulierung, die Sicherheit, Effizienz und Innovationsfähigkeit urbaner Mobilitätsangebote fördert transparente Steuerung und nachhaltige Entwicklung sichern.
Die verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung für E-Scooter-Halter und das vermutete Fahrverschulden bieten Unfallopfern eine schnelle Rechtshilfe, ohne umfangreiche Schuldbeweise. Dies steigert die Effizienz bei Schadensregulierungen und entlastet Gerichte. Sharing-Anbieter profitieren von vorausschauender Risikoplanung und flexibleren Versicherungskonditionen. Fahrer erhalten klare Vorgaben zu ihrer Haftung, die ein verantwortungsvolles Fahrverhalten fördern. Die Maßnahme trägt damit zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und zur breiteren Akzeptanz elektrischer Kleinstfahrzeuge im städtischen Verkehr bei sowie eine nachhaltige Integration elektrischer Mobilitätslösungen.

