Mit dem GTR21-Protokoll legt PEUGEOT jetzt schon die Grundlagen für Euro-7-konforme Systemleistungsangaben von Plug-In-Hybriden fest, ohne technische Änderungen an Motor oder Software. Die neue Nomenklatur 225 e-DSC7 und 240 e-DSC7 gilt für die Modelle 3008, 5008, 408, 308 und 308 SW Plug-In Hybrid. Verbrauchsangaben, CO2-Emissionen und Stromreichweiten bleiben unverändert. Durch die rein rechnerische Umstellung ändert sich weder der Kraftstoffverbrauch im WLTP-Zyklus noch die Kosten für die Fahrzeugzulassung. Vorteil: Transparente Daten.
Inhaltsverzeichnis: Das erwartet Sie in diesem Artikel
GTR21-Protokoll liefert bereits präzise Systemleistung nach Euro-7-Vorgaben ohne Modifikationen
PEUGEOT wendet das GTR21-Messverfahren zur Ermittlung der kombinierten Systemleistung von Verbrennungs- und Elektromotoren bei Plug-In-Hybridmodellen bereits vor Einführung der Euro-7-Richtlinie an. Dabei bleiben sämtliche mechanischen und elektronischen Komponenten unverändert. Leistungsdaten, Verbrauchs- und Abgaswerte entsprechen weiter den vorherigen WLTP-Zahlen. Die neuen Leistungsangaben basieren ausschließlich auf dem novellierten Prüfstandard und erfolgen ohne jegliche technische Aufrüstung oder Anpassung der Fahrzeugsysteme. Somit liefert PEUGEOT ab sofort verlässlich vergleichbare Daten, die zukünftigen gesetzlichen Normen entsprechen.
Trotz Leistungsupdate bleiben Verbrauch und Emissionen der Plug-In-Modelle konstant
Die kombinierte Leistungsangabe der Peugeot-Modelle 3008 und 5008 Plug-In Hybrid wurde gemäß GTR21-Messmethode auf 165 kW (225 PS) aktualisiert. Um das neue Messverfahren widerzuspiegeln, heißen die Fahrzeuge künftig 3008 Plug-In Hybrid 225 e-DSC7 sowie 5008 Plug-In Hybrid 225 e-DSC7. Trotz der höheren Systemleistungswerte ändert sich weder der durchschnittliche Energieverbrauch von 14,3-14,5 kWh/100 km beziehungsweise 14,7-14,8 kWh/100 km noch der CO2-Ausstoß von 55-58 g/km respektive 62-65 g/km und bleibt dabei konstant.
Verbrauch und Emissionen unverändert bei 408 Hybrid 240 PS
Der 408 Plug-In Hybrid von PEUGEOT liefert nach GTR21 eine kombinierte Leistung von 176 kW (240 PS) und firmiert als 240 e-DSC7. Die Verbrauchs- und Emissionsdaten bleiben gleich: 12,9-13,2 kWh Strom und 2,6-2,9 Liter Benzin pro 100 km bei 56-60 g CO?/km. Auch im reinen Verbrennungsbetrieb ohne Ladung hält sich der Benzinbedarf konstant bei 6,0-6,2 Liter. Technisch ergeben sich dadurch keine Änderungen bei Effizienz oder Reichweite.
Gewichtete Energieaufnahme des 308 Hybrid liegt bei 12,9-13,0 kWh
In den neuen 308 und 308 SW Plug-In Hybrid 195 e-DSC7 sorgt das GTR21-Protokoll für präzise Systemdaten. Verbrennungs- und Elektromotor liefern gemeinsam 143 kW (195 PS) und reagieren entsprechend der WLTP-Anforderungen. Dabei liegt die gewichtete Stromaufnahme bei 12,9 bis 13,0 kWh pro 100 Kilometer, kombiniert mit einem Benzinverbrauch von 2,3 Litern. Die resultierenden CO2-Emissionen betragen 52 bis 53 Gramm pro Kilometer im offiziellen Messzyklus. Somit gewährleisten die Modelle nachvollziehbare Umweltwerte.
Kombinierte EAER-Reichweiten bleiben unverändert bei PEUGEOT Plug-In-Hybriden nach WLTP
Ungeachtet der aktualisierten Leistungsangaben bleiben die EAER-Reichweiten nach WLTP bei sämtlichen Plug-In-Hybridmodellen unverändert. Der 3008 erzielt 80-81 km kombiniert und 105-108 km städtisch, während der 5008 auf 76-78 km kombiniert bzw. maximal 103 km innerorts kommt. Beim 408 beläuft sich die kombinierte elektrische Reichweite auf 77-79 km und innerstädtisch auf 90-95 km. Die 308er-Modelle verwirklichen 81 km kombiniert und 94-96 km urban. Grundsätzlich Emissionen und Verbrauchswerte sind gleichermaßen unverändert, da an der Batterie- und Motorentechnik keine Änderungen erfolgten.
Neuausweisung nach GTR21 ändert Zulassungsgebühren nicht reine Verbrennungsmotorleistung entscheidend
Die Einführung der neuen GTR21-Messmethodik zur Bestimmung der kombinierten Systemleistung führt in keiner Weise zu steigenden Zulassungsgebühren, da die Gebührenhöhe ausschließlich anhand der reinen Verbrennungsmotorleistung festgelegt wird. Unabhängig von der erweiterten Leistungsangabe bleibt die Berechnungsgrundlage für die Fahrzeugbescheinigung unverändert. Somit entstehen Eigentümern und Flottenmanagern keinerlei Mehrkosten im Zulassungsverfahren, während gleichzeitig die Angaben zur Systemleistung transparenter gestaltet werden. Die Entscheidung sichert Planungssicherheit und schützt vor Gebühren. Die Gebührenstruktur bleibt komplett unverändert.
Mit dem GTR21-Protokoll schafft Peugeot Transparenz für die kombinierte Verbrennungs- und Elektromotorleistung, lange bevor die Euro-7-Norm greift. Dabei bleiben Fahrleistung, Verbrauchskennwerte und elektrische Reichweite unverändert, da weder Hard- noch Software angepasst wurden. Die neuen Angaben basieren ausschließlich auf dem erweiterten Messverfahren, das künftige Gesetzesvorgaben abbildet. Flottenbesitzer und Umweltanalysten profitieren von konsistenten, nachvollziehbaren Daten, ohne erhöhte Zulassungsgebühren oder technische Kompromisse in Kauf nehmen zu müssen und sichern Planungssicherheit sowie dauerhafte Zukunftsfähigkeit.

