Bayern verkennt Bedeutung berufsrechtlicher Regeln für unabhängige Beratung vollständig

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Im Zusammenhang mit der 96. JuMiKo in Bayern haben BRAK und Landesrechtsanwaltskammern die geplante Reform des Rechtsdienstleistungsgesetzes entschieden abgelehnt. Sie argumentieren, dass Rechtsschutzversicherer als profitorientierte Konzerne keine bedingungslose Unabhängigkeit gewährleisten können. Ohne strenge berufsrechtliche Regeln drohen Interessenkonflikte und die Gefahr unbegründeter Ablehnung von Kostenübernahmen. Verbraucherinnen und Verbraucher würden auf effektiven Mandantenschutz verzichten müssen. Zudem benötigt es eine funktionale Trennung.

Landesrechtsanwaltskammern unterstützen BRAK im Entscheidenden Widerstand bundesweit gegen RDG-Novelle

Die Bundesrechtsanwaltskammer äußerte in ihrer Presserklärung vom 6. November 2025 im Rahmen der 96. JuMiKo in Bayern scharfe Kritik am Änderungsentwurf zum Rechtsdienstleistungsgesetz. Sie mahnt, dass gewinnorientierte Rechtsschutzversicherer ohne standesrechtliche Kontrolle Mandantinnen und Mandanten benachteiligen könnten. Zusammen mit den Präsidentinnen und Präsidenten der Landesrechtsanwaltskammern fordert sie eine klare Ablehnung auf Bundesebene, um die Unabhängigkeit, Neutralität und Qualität der anwaltlichen Beratung nachhaltig zu sichern und Verbraucherrechte zu schützen.

Verbraucher leiden unter massiver nichtoffengelegter einseitiger Interessenverfolgung der Rechtsschutzversicherer

Profitmaximierung und Kostensenkung bestimmen das Handeln von Rechtsschutzversicherern, was direkt dem Grundprinzip einer mandatgebundenen Rechtsberatung entgegensteht. Würden Versicherer selbst juristische Dienstleistungen erbringen, wären Interessenkonflikte vorprogrammiert. Betroffene Verbraucher könnten diese Zielkonflikte nicht beurteilen, da Versicherer nicht verpflichtet sind, wirtschaftliche Interessen offenzulegen. Ein unabhängiges Kontrollsystem, das Kostenentscheidungen überprüft und Mandantenschutz gewährleistet, existiert nicht, sodass Transparenz und Verbrauchersicherheit leiden.

Rechtsschutzversicherer verweigern Deckung häufig, Anwältinnen erzwingen anschließend gerechte Kostenübernahme

Aus Bewertungen von Anwaltskanzleien geht hervor, dass Rechtsschutzversicherer oft anfängliche Deckungszusagen aussetzen oder nur eingeschränkt einlösen. Mandantinnen und Mandanten müssen dann zunächst anwaltlich intervenieren, um überhaupt eine verbindliche Kostenübernahme zu erreichen. Erst nach gerichtlicher Einforderung der vertraglichen Leistungen kommt es in vielen Fällen zur tatsächlichen Deckungszusage. Wird Versicherern die Rechtsberatung überlassen, fehlen unabhängige Safeguards und Verbraucherinnen sowie Verbraucher sind ungeschützt vor wirtschaftlich motivierten Leistungsverweigerungen insbesondere bei aufwendigen juristischen Verfahren komplexität.

Änderungsvorschlag vernachlässigt wesentliche Haftungsregeln für Mandantenfreiheit und anwaltliche Unabhängigkeit

Bayerns Gesetzesinitiative verkennt die tragende Rolle berufsrechtlicher Vorschriften, die anwaltliche Unabhängigkeit, Qualität und Neutralität sichern. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind durch Standes- und Haftungsregeln an die strikte Wahrung von Mandanteninteressen gebunden und müssen wirtschaftliche Eigeninteressen zurückstellen. Fehlen diese Regelungen, entstehen Interessenkonflikte, und Verbraucher verlieren effektiven Schutz vor einseitigen Entscheidungen. Das bestehende Berufsrecht garantiert eine transparente, verantwortungsbewusste und professionelle Rechtsberatung im Interesse des Mandanten.

Verbraucherschutz bleibt auf der Strecke bei versicherungsnaher Rechtsberatung massiv

Für BRAK-Präsident Dr. Ulrich Wessels ist das bayerische Vorhaben nichts anderes als eine Einladung an Rechtsschutzversicherer, ihren Profit zulasten der Mandanten weiter zu steigern. Die angekündigte Trennung von Deckungsprüfung und Rechtsdienstleistung wirkt in der Praxis nicht – Versicherer bleiben gewinnorientiert und setzen ihre finanziellen Ziele über berechtigte Mandantenansprüche. Damit besteht die Gefahr, dass unabhängige Rechtsberatung ihren genuinen Wert und Vertrauen für Verbraucherinnen und Verbraucher verliert.

Qualitätssicherung in der Rechtsberatung durch standesrechtliche Maßnahmen und Kontrolle

Der beharrliche Widerstand der BRAK und der Landesrechtsanwaltskammern verhindert eine Öffnung der Rechtsberatung für gewinnorientierte Versicherer und wahrt die Unabhängigkeit des Anwaltberufs. Mandantinnen und Mandanten profitieren von standardisierten, transparenten Abläufen, fachlicher Unparteilichkeit und einem robusten Schutz vor willkürlicher Kostenverweigerung. Installierte Kontrollmechanismen gewährleisten die Einhaltung berufsrechtlicher Vorgaben und sichern dauerhaft eine hohe Beratungsqualität. Dieses entschlossene Votum der Standesvertretungen erhält das Vertrauen in eine faire und professionelle Rechtsberatung und schützt nachhaltig die Verbraucherinteressen.

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